Einschulung

Im Land Brandenburg gibt es die sechsjährige Primarstufe.

Zu den Themen Einschulung, der Grundschule im Land Brandenburg sowie den Möglichkeiten nach Abschluss der Grundschule hat das MBJS Publikationen herausgegeben, die Sie über entsprechende Verlinkungen in der rechten Spalte als elektronische Dokumente herunter laden können.

Zwei Schulformen bieten Unterricht in der Primarstufe an: Grundschulen und Förderschulen mit unterschiedlichen sonderpädagogischen Förderschwerpunkten.

Die wesentlichen Rechtsgrundlagen für den Unterricht in der Primarstufe können Sie aus unserer Rubrik Vorschriften online auswählen. Außerdem informieren wir Sie über Sonderpädagogik.

Mit der Broschüre "6 Jahre: Zusammen für die Zukunft lernen", die alljährlich neu aufgelegt wird, informiert das MBJS darüber, wie die Grundschule im Land Brandenburg funktioniert sowie über die jeweiligen Neuerungen zum Schuljahresbeginn. Die Broschüre können Sie ebenfalls im pdf-Format über die Rubrik Publikationen abrufen.

Auf dem Bildungsserver Berlin-Brandenburg sind wichtige Materialien, wie die Rahmenlehrpläne und ergänzende Unterlagen, zum Abruf bereit gestellt. Außerdem finden Sie dort eine Rubrik mit den wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema sowie rechtliche Hinweise.

Verfahren zur Aufnahme

Informationen über das Verfahren für die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern in die Grundschule erhalten Sie in der gleichnamigen Handreichung, in der Rubrik Publikationen, sowie auf dem Portal Anmeldung an Schulen.

Sprachstandsfeststellung

Vorlage einer Teilnahmebestätigung am Verfahren der Sprachstandsfeststellung im Zusammenhang mit der Anmeldung in der Grundschule

In der vergangenen Legislaturperiode hat der Landtag Brandenburg 2007 zwei Gesetze verabschiedet, in denen unter anderem die Förderung der Kinder im Jahr vor der Einschulung verankert wurde.

Sowohl im Kita-Gesetz als auch im Brandenburgischen Schulgesetz finden wir Festlegungen, die die Sprachstandsfeststellung durch die Kindertagesstätten und die Umsetzung der Sprachförderkurse in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Grundschulen festhalten.

Die Verordnung zur Durchführung der Sprachstandsfeststellung und kompensatorischen Sprachförderung vom 03.08.2009 regelt das Verfahren.

Ziel ist es:

  • dass Kinder mit Sprachauffälligkeiten frühzeitig erkannt und gefördert werden, so dass
  • die Schuleingangsbedingungen aller Kinder gut entwickelt sind und
  • entsprechende Fördermaßnahmen auf schulischer Basis fortgesetzt werden können.  

Kinder, die für das folgende Schuljahr in der Schule anzumelden sind und deren Wohnung oder gewöhnlicher Aufenthaltsort sich bis zum 31. Oktober im Jahr vor der Einschulung im Land Brandenburg befindet, sind verpflichtet, an dem Verfahren zur Sprachstandsfeststellung teilzunehmen.

Kinder, die im Jahr vor der Einschulung über den 31. Oktober hinaus eine Kindertagesstätte außerhalb des Landes Brandenburg besuchen, sind vom Verfahren der Sprachstandsfeststellung und kompensatorischen Sprachförderung befreit.

Kinder, die sich in sprachtherapeutischer Behandlung befinden und Kinder, bei denen aufgrund der Art und Schwere ihrer Behinderung eine Sprachförderung gemäß § 5 nicht durchgeführt werden kann, werden von der Verpflichtung zur Teilnahme gemäß Absatz 1 befreit.

Eltern, deren Kinder sich am Verfahren zur Sprachstandsfeststellung beteiligt haben, erhalten eine Teilnahmebestätigung. Die Teilnahmebestätigung ist bei der Anmeldung in der zuständigen Grundschule vorzulegen.

Stellt die Schule bei der Anmeldung fest, dass Kinder nicht an einer Sprachstandsfeststellung teilgenommen haben und nicht von der Verpflichtung zur Teilnahme befreit waren, fordert die Schule unverzüglich die Eltern auf, ihrer Verpflichtung zur Teilnahme an der jeweiligen Maßnahme nachzukommen. Die Eltern sind verpflichtet, der Schule eine Teilnahmebestätigung für die Sprachstandsfeststellung vorzulegen.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Übersicht:

 

Arbeits- und Sozialverhalten in den Jahrgangsstufen 3 bis  10

Seit dem Schuljahr 2006/07 wird das Arbeits- und Sozialverhalten der brandenburgischen Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 3 bis 10  in Ziffernform bewertet.

So werden im Arbeitsverhalten die vier Kategorien

  • Lern- und Leistungsbereitschaft
  • Zuverlässigkeit und Sorgfalt
  • Ausdauer und Belastbarkeit
  • Selbstständigkeit bewertet.

Das Sozialverhalten wird in den drei Kategorien

  • Verantwortungsbereitschaft
  • Kooperations- und Teamfähigkeit
  • Konfliktfähigkeit und Toleranz bewertet.

Die Bewertung erfolgt auf vier Notenstufen, wobei

  • die Note 1 für "hervorragend ausgeprägt" steht,
  • die Note 2 für "deutlich ausgeprägt",
  • die Note 3 für "teilweise ausgeprägt" und
  • die Note 4 für "wenig ausgeprägt".
  •  

Die gesetzlichen Grundlagen für diese Bewertungen ergeben sich aus

 

Grundschule Am Botanischen Garten | am-botanischen-garten@schulen-ffmail.de